Am 25. Mai 2018 wird die Europäische DatenschutzGrundVerordnung (DSGVO) wirksam. Zu den DSGVO-Pflichten zählen unter anderen innerbetriebliche Dokumentationen über die Datenspeicherung, an denen viele Unternehmen seit Monaten akribisch arbeiten. Diese lassen sich von den Behörden allerdings gar nicht so leicht überprüfen, da die Behörde dafür ja zu Ihnen ins Unternehmen kommen müsste.
Anders sieht es jedoch bei Websites aus. Mit einfachen Crawling-Programmen könnnen Websites massenweise kontrolliert werden. Und das nicht nur von den Behörden, sondern auch von den “Betroffenen”. Es ist zu erwarten, dass Rechtsanwälte – im Auftrag eines “Betroffenen” – diese Möglichkeiten nutzen werden, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Und daher gezielt automatisiert nach Websites suchen, die DSGVO-Mängel aufzeigen, um diese dann abzumahnen.
Lassen Sie solchen Praktiken keine Chance. Nehmen Sie rechtzeitig die vorgeschriebenen Anpassungen auf Ihrer Website vor. Wir unterstützen Sie dabei.