| RECHTSLAGE IN ÖSTERREICH |
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| Das E-Mail Gesetz (TKG § 107) gültig ab 01.03.2006 |
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E-Mail Kampagnen (mehr als 50 Mails ODER zum Zwecke der Direktwerbung) dürfen nur an Empfänger gesandt werden,
> deren aktive vorherige Zustimmung (Opt-In) man hat
> oder ohne Zustimmung, wenn (Zitat TKG § 107 Abs. 3):
1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
3. der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat. |
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| Das bedeutet: |
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E-Mail Mailings sind nur erlaubt an:
> eigene Kunden
> Personen, die dem Empfang von E-Mails zugestimmt haben
Immer und in jedem Fall:
Dem Empfänger muss die Möglichkeit geboten werden, sich aus dem Mailing-Verteiler auszutragen. Vor jedem Versand muss ein Abgleich mit der Robinsonliste nach § 7 ECG und der eigenen Unsubscribe-Liste (Abmeldungen) erfolgen. |
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| Abb.: Wir kennen die Gesetze des E-Mail Marketing |
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| So kommen Sie zu E-Mail Adressen und Zustimmungen |
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> Print-Mailings: fordern Sie mit einem Maililngs auf, die E-Mail Adresse mittels Antwortkarte bekannt zu geben oder leiten Sie die Interessenten gleich zu Ihrer Homepage und erfassen dort die Zustimmung elektronisch
> Telefon: holen Sie sich die Zustimmung telefonisch (rechtlich nicht erlaubt, meist aber geduldet)
> Sammeln von persönlichen Kontakten: auf Visitenkarten, Korrespondenz, Messen, E-Mails,...
> Anfragen: erfassen Sie alle Anfragen in einer Datenbank
> Website: motivieren Sie die Besucher Ihrer Website zum Abonnieren Ihres Newsletters
> Anzeigen und Gewinnspiele: laden Sie mit einem Gewinnspiel die Teilnehmer ein, ihre E-Mail Adressen bekannt zu geben
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| Motive, warum Kunden ihre E-Mail Adresse bekannt geben |
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> Sie werden früher informiert als auf klassischem Wege
> Sie erhalten ausgewählte Angebote, bei denen Sie mit einem einfachen Mausklick bequem bestellen können.
> Sie sind jederzeit über Neuigkeiten und aktuelle Trends informiert
> Sie erhalten alle Informationen bequem in digitaler Form, ersparen sich die Papierablage und finden das Gesuchte schneller
> Sie erhalten Produkt-Informationen sofort mit angehängten PDF-Dokumenten
> Sie werden rechtzeitig an Ihre Wartungstermine erinnert und kommen dann bequem per Hyperlink zur Terminreservierung
> Sie werden vorab zu Ihren Veranstaltungen eingeladen, damit sie sich die besten Plätze sichern können.
> Sie erhalten einen Treue-Rabatt
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| Kann man E-Mail Adressen mit Zustimmung kaufen? |
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Anders als beim klassischen Direct Marketing können Sie beim E-Mail Marketing keine Adressen mit Zustimmung mieten/kaufen, um diese dann selbst anzuschreiben. Da die Adressen immer dem Eigner die Zustimmung zum Erhalt von E-Mails geben haben, muß auch der Eigner Absender Ihrer Message bleiben. D.h. der Absender ist grundsätzlich der Adressen-Eigentümer und nicht Sie als Werbetreibende.
In einem Einleitungssatz auf "Ihrer" E-Mail erklärt der Adressen-Eigentümer, warum er mit Ihnen als Werbetreibender kooperiert und Ihr Angebot empfiehlt. Ihr Vorteil: dem Empfänger ist der Absender bekannt (hat diesem ja die Zustimmung zum Versand von E-Mails gegeben) und ist daher viel höher motiviert, Ihre E-Mail zu öffnen. |
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