Rechtslage in Österreich
Das E-Mail Gesetz (TKG § 107) gültig seit 01.03.2006
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Zitat TKG § 107:
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Das bedeutet:
E-Mail Mailings sind nur erlaubt an:
- eigene Kunden
- Personen, die dem Empfang von E-Mails zugestimmt haben
Immer und in jedem Fall:
Dem Empfänger muss die Möglichkeit geboten werden, sich aus dem Mailing-Verteiler auszutragen. Vor jedem Versand muss ein Abgleich mit der Robinsonliste nach § 7 ECG und der eigenen Unsubscribe-Liste (Abmeldungen) erfolgen.
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