AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an Comstratega Unternehmensberatung & Marketing GmbH, in der Folge als „Comstratega“ bezeichnet, erteilten Aufträge.
I. Allgemeine Bestimmungen
I.1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich als verbindlich an. Falls nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
I.2. Angebote und Preise
Alle bekannt gegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Werbeabgabe sowie Porto- und Frachtkosten. Die Preisangebote beruhen auf derzeitigen Löhnen und den Preisen der Unterlieferanten von Comstratega - bei Änderungen dieser Voraussetzungen behält sich Comstratega Preiskorrekturen vor. Auf der Homepage von Comstratega angegebene Preise sind lediglich Richtpreise ohne Gewähr. Bei Anfrage für ein konkretes Projekt erhält der Kunde ein verbindliches, schriftliches Preisangebot. Ein Angebot bezieht sich immer auf die zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Arbeitsschritte. Sollten sich im Laufe der Leistungserstellung zusätzliche Arbeitsschritte als notwendig herausstellen, so werden diese zum gültigen Stundensatz verrechnet, wobei ein Aufwand von bis zu 2 Arbeitsstunden als vom Kunden im vorhinein genehmigt gilt.
I.3. Rechnungslegung und Fälligkeit von Zahlungen
I.3.a. Einzel-Aufträge
Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungslegung grundsätzlich bei Abschluss des Projektes. Das ist entsprechend der getroffenen Vereinbarung die Übergabe der Werbemittel an die Post bzw. der Versand auf anderem Wege, die Lieferung der fertig gestellten Werbemittel in Print- oder in elektronischer Form an den Kunden oder die Übermittlung des Entwurfes an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Erhalt der Rechnung netto ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Der Kunde hat bei Einzelaufträgen das Recht, ein laufendes Projekt vor dem vereinbarten Abschluss zu unterbrechen oder auf seinen Willen abzubrechen, jedoch nicht zur Unzeit während laufender Druck- oder Versandarbeiten. In jedem Fall werden dem Kunden alle bis dahin erbrachten Leistungen bei Bekanntgabe der Unterbrechung oder des Abbruchs mit sofortiger Fälligkeit zur Zahlung in Rechnung gestellt. Wird ein unterbrochenes oder abgebrochenes Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, gelten geleistete Zahlungen als Teilzahlung und werden dem vereinbarten (allenfalls gemäß Punkt I.2. geänderten) Gesamtentgelt angerechnet. Unterbleibt eine Bekanntgabe einer Projekt-Unterbrechung oder eines Abbruchs durch den Kunden, so sieht Comstratega diesen Umstand schlüssig als gegeben an, wenn der Kunde die für die (weitere) Bearbeitung des Projektes notwendigen Informationen und/oder Daten, wie z.B. Inhalte, Korrekturen, Produktionsfreigaben, Bilder, Logos, etc., trotz Aufforderung durch Comstratega nicht oder nicht vollständig an Comstratega liefert. Ist der Kunde damit länger als 14 Tage ab Aufforderung in Verzug, so werden alle bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit zur Zahlung in Rechnung gestellt.
Bei sich über längere Zeit erstreckenden oder größeren Materialeinsatz erfordernden Arbeiten können Vorauszahlungen oder Teilzahlungen verlangt werden. Comstratega ist berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Fakturenwertes auszuführen. Sollte innerhalb von 14 Tagen die verlangte Vorauszahlung nicht erbracht sein, ist Comstratega
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle sind vom Kunden die bereits erbrachten Leistungen und der Materialaufwand zu vergüten.
I.3.b. Vereinbarung „Kombi-Mail-Package“
Die Vereinbarung „Kombi-Mail-Package“ wird zwischen dem Kunden und Comstratega ausdrücklich und schriftlich mittels Vereinbarung „Kombi-Mail-Package“ über einen vereinbarten Zeitraum abgeschlossen. Inhalt der Vereinbarung bei Print-Mailings ist die kreative Gestaltung (exkl. Druck und Versand), bei E-Mail-Mailings die kreative Gestaltung inkl. Versand einer vereinbarten Anzahl an Mailings, die innerhalb des Vereinbarungszeitraums gestaltet werden. Beginn der Vereinbarung ist der Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages (Datum der Unterschrift). Eine vorzeitige Kündigung der Vereinbarung „Kombi-Mail-Package“ vor Beendigung der Laufzeit ist nicht möglich.
Die genaue Beschreibung der vereinbarten Leistung, des Vereinbarungszeitraums, der Termine und die Höhe und Zahlungs-Modalität der Vergütung sind in der Vereinbarung „Kombi-Mail-Package“, die mit dem einzelnen Kunden abgeschlossen wird, näher festgelegt.
In jedem Fall verpflichtet sich der Kunde, rechtzeitig die Inhalte für die Aussendung vollständig an Comstratega zu übermitteln. Sollte der Kunde bei einem oder mehreren Mailing-Terminen bzw. den von ihm genannten Ersatz-Terminen es versäumen, rechtzeitig Inhalte und/oder Adreßmaterial für die Aussendung bereit zu stellen, so besteht für diesen Termin keine Leistungsverpflichtung von Comstratega.
Unterlässt oder versäumt der Kunde innerhalb der Dauer der Vereinbarung „Kombi-Mail-Package“ die Bekanntgabe der einzelnen Aussendungstermine in der vereinbarten Anzahl und/oder stellt nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Daten an Comstratega zur Verfügung, so wird Comstratega von der Leistung freigestellt. Der Anspruch von Comstratega auf die Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars bleibt jedoch in voller Höhe aufrecht, das heißt, dass Comstratega sich nicht anrechnen lassen muss, was Comstratega in Folge Unterbleibens der Ausführung erspart oder durch anderwertige Verwendung erworben oder zu erwerben unterlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ausführung des Auftrages aus sonstigen Gründen, welche nicht in der Sphäre von Comstratega liegen, unterbleibt. Falls keine Vereinbarung über Teilzahlungen mit früherer Fälligkeit getroffen wurde, ist das noch ausstehende Honorar spätestens am letzten Tag der Vereinbarung „Kombi-Mail-Package“ zur Zahlung fällig.
Ist Teilzahlung vereinbart und ist der Kunde mit einem vereinbarten Teilbetrag länger als 30 Tage vollständig oder teilweise in Rückstand, so ist Comstratega leistungsfrei gestellt, bis alle gelegten Rechnungen beglichen sind, ohne dass sich Comstratega anrechnen lassen muss, was in Folge Unterbleibens der Ausführung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben unterlassen wurde. Erst bei vollständiger Bezahlung nimmt Comstratega die Leistungserstellung wieder auf.
Wird ein offener Teilbetrag binnen 30 Tagen ab Fälligkeit nicht oder nicht vollständig bezahlt, so tritt Terminverlust ein, das heißt dass das gesamte dann noch aushaftende Honorar auf einmal zur Zahlung fällig wird.
I.3.c. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont, mindestens jedoch in der Höhe von 12% p.a. berechnet. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionsgebühren zu ersetzen. Wird Comstratega eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht Comstratega das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Beträge, zu verlangen.
I.4. Termine
Vereinbarte Termine gelten grundsätzlich nicht als Fixgeschäft, es sei denn, ein Termin wurde im Einzelfall für eine einzelne Aussendung ausdrücklich und schriftlich als solcher vereinbart. Ansonsten gelten geringfügige Terminverschiebungen von bis zu +/- 2 Werktagen als vom Kunden akzeptiert.
I.5. Adressendaten
Comstratega verpflichtet sich zur sorgfältigen Verwaltung der vom Kunden beigestellten Adressen im Sinne des DSG und trägt auch Sorge dafür, dass die Bestimmungen des DSG durch alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen eingehalten werden.
Bei Angeboten zur Personalisierung mit vom Kunden beigestellten Daten wird davon ausgegangen, dass die Datenbank in einer Struktur übermittelt wird, die ohne weitere Bearbeitung für die Erstellung von Serienbriefen geeignet ist. Comstratega ist nicht verpflichtet, die Datensätze auf Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn der Kunde hat dazu ausdrücklich den Auftrag erteilt. Ist eine Überarbeitung der Datenbank-Struktur notwendig, so übernimmt Comstratega diese Aufgabe zum gültigen Stundensatz, wobei ein Aufwand bis zu 2 Arbeitsstunden als vom Kunden im vorhinein genehmigt gilt.
Für von einem Adressverlag bzw. Listbroker gemieteten oder gekauften Adressen gelten die AGB des Vermieters bzw. Verkäufers. Comstratega stellt lediglich den Kontakt zwischen dem Kunden und dem Adressanbieter her.
Stellt der Kunde Adressen bei, insbesondere für E-Mail Marketing Projekte, so geht Comstratega, ohne vorausgehende Prüfung, davon aus, dass der Kunde die rechtliche Legitimation sowie die Berechtigung hat, diese Adressen für den geplanten Werbezweck zu nutzen. Comstratega übernimmt keine Haftung für die widerrechtliche Nutzung von Adressen. Siehe dazu auch „IV. Besondere Bestimmungen E-Mail Marketing“.
I.6. Reklamationen
Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen ab Leistungserstellung und in schriftlicher Form zulässig, widrigenfalls die Leistung bzw. Lieferung als genehmigt gilt. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung führen. Es kann nur Minderung oder Verbesserung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Comstratega behält sich das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden zu beweisen. Geringfügige Mängel, die weder Wert noch Tauglichkeit des Werbemittels beeinflussen, gelten als vom Kunden genehmigt. Daher sind Gewährleistung und Schadenersatz in diesem Falle ausgeschlossen.
I.7. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden (insbesondere Ersatz des Portos), insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafte oder unvollständige Leistung, Mangelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit beruhen.
Weiters wird die Haftung von Comstratega der Höhe nach auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages beschränkt.
Wird die Leistung durch höhere Gewalt wie Streik, unverschuldeten Ausfall der Energiezufuhr, Eingriffe der Behören oder ähnliche Umstände verhindert, so ruht die Leistungspflicht für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes, ohne dass daraus Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche gegen Comstratega geltend gemacht werden könnten.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Funktionsfähigkeit der EDV-Leitungen nicht im Einflussbereich von Comstratega liegt. Für Schäden, welche auf die Funktionsuntüchtigkeit oder Fehlerhaftigkeit von EDV-Leitungen zurückzuführen sind (z.B. verzögerte oder fehlerhafte Übermittlung von E-Mails) kann Comstratega daher keine Haftung übernehmen.
I.8. Haftung
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm in welcher Form auch immer beigestellte Inhalte oder beigestellte Werbemittel gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen und hält Comstratega diesbezüglich gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
Für von Comstratega erstellte oder vom Kunden beigestellte Texte und Gestaltungen übernimmt Comstratega keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen, insbesondere die kennzeichenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Prüfung übernimmt der Kunde über seine eigenen Rechtsberater. Comstratega veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, der auch die damit verbunden Kosten trägt.
I.9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungserstellung und Zahlung ist Wien. Der Gerichtsstand ist Wien und es findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung.
II. Besondere Bestimmungen für Kreativ-Leistungen
(gültig für „Kombi-Mail Package“ und Einzelaufträge)
II.1. Gültigkeit des Briefings
Die von Comstratega erbrachten Leistungen basieren auf dem vom Kunden beigestellten Briefing. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderung, die auf falsche oder unvollständige Angaben im Briefing zurückzuführen sind, ist der Kunde allein verantwortlich. Ändert der Kunde im Verlauf des Projektes das Briefing, insbesondere betreffend die Zielgruppe, das Angebot, den Kundennutzen, den Anlass für das Projekt, etc., so trägt die Mehrkosten, die aus der Änderung des Konzeptes und/oder der Gestaltung entstehen, alleine der Kunde. Das selbe gilt, wenn der Kunde für Konzept und/oder Gestaltung wesentliche Bestandteile (Inhalte, Informationen, Bilder, etc.) verspätet an Comstratega liefert und daraus ein Mehraufwand für die Änderung bzw. die Umgestaltung entsteht.
II.2. Umfang von Kreativ-Angeboten
Es wird vereinbart, die Zusammenarbeit auf „Fair Use Basis“ zu gestalten. Grundsätzlich sind im angebotenen Leistungsumfang ein Entwurf und ein Änderungswunsch enthalten. Ein weiterer Änderungsdurchgang wird darüber hinaus auf Kulanzbasis ausgeführt, sofern die Änderungswünsche des Kunden in einem zum Auftrag angemessenen Verhältnis stehen. Korrekturen von eventuellen Tippfehlern, die von Comstratega gemacht wurden, werden nicht als Änderungsdurchgang gezählt. Wünscht der Kunde darüber hinausgehende Entwürfe oder Änderungen, so wird er über den dafür nötigen Zeitaufwand informiert und entscheidet, ob er diese Wünsche zum gültigen Stundensatz umsetzen möchte.
Oft ist es bei Angebots-Legung bzw. Erteilung des Auftrages nicht vorher zu sehen, ob und in welchem Ausmaß nicht im Kreativ-Package-Preis enthaltene Zusatzleistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund werden Zusatzleistungen immer dann verrechnet, wenn die Leistung durch den Kunden tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Die Verrechnung von Zusatzleistungen, die der Kunde eindeutig als solche erkennen kann bzw. die sich aus dem Arbeitsablauf mit dem Kunden ergeben, wie z.B. gewünschte zusätzliche Entwürfe oder Korrekturdurchgänge, gewünschte Mutationen, Scannen von Papiervorlagen, Bildnutzungen aus dem Comstratega-Bildarchiv, etc., erfolgt bei Inanspruchnahme der Leistung und wird zum gültigen Stundensatz bzw. Tarif verrechnet, wobei ein Aufwand von bis zu 2 Arbeitsstunden als vom Kunden im vorhinein genehmigt gilt.
Bei allen anderen Zusatzleistungen, wie. z.B. erforderlicher zusätzlicher Beratungsleistung, aufwendiger Bildbearbeitungen, Bildnutzungen von Bildagenturen, Fotoaufnahmen, etc. wird der Kunde vor Inanspruchnahme darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine kostenpflichtige Zusatzleistung handelt und der Kunde diese schriftlich beauftragen muss.
Ist eine Produktionsvorbereitung im Kreativ-Angebot inkludiert, so bezieht sich diese auf die Erstellung einer Reinzeichnung inkl. Aufbereitung für den Druck (im Falle von Print-Projekten) bzw. eine technische Umsetzung (im Falle von E-Mail Projekten). Sollten weitere Reinzeichnungen bzw. technische Umsetzungen erforderlich sein (z.B. weil der Kunde nachträglich Änderungswünsche hat oder die Produktion für ein weiteres Werbemittel wünscht), so werden diese nach Zeitaufwand zum gültigen Stundensatz verrechnet. Dasselbe gilt für vom Kunden gewünschte Text-, Bild- oder Bild-Text-Mutationen für ähnliche Werbemittel.
Übernimmt der Kunde selbst den Druck bzw. lässt er ein von Comstratega gestaltetes Werbemittel von einer durch ihn beauftragten Druckerei drucken, so übernimmt der Kunde auch selbst die Abwicklung mit der Druckerei (Übersenden der Druckdateien, Kontrolle eines Druck-PDFs bzw. des Andrucks, Kontrolle der Papierqualität, Überwachung der Termine, etc.). Comstratega kann nur dann das Druckrisiko übernehmen, wenn Comstratega auch mit dem Druckauftrag betraut wird bzw. ausdrücklich einen entgeltlichen Auftrag zur Drucküberwachung vom Kunden erhalten hat.
Comstratega bewahrt die Daten von für den Kunden erstellten Kreativleistungen ein Jahr lang auf. Das Verwahrungsrisiko nach Fertigstellung des Projektes trägt jedoch der Kunde.
II.3. Nutzungsrechte
Alle von Comstratega entwickelten Ideen, Texte, Entwürfe und Kreationen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Von Comstratega entwickelte und gestaltete Werbemittel sind grundsätzlich nur über Comstratega herzustellen, zu versenden oder zu streuen. Zusätzliche Nutzungen sind aus urheberrechtlichen Gründen vorher schriftlich zu vereinbaren. Auch im Falle einer entsprechenden Vereinbarung, erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte nur nach vollständiger Bezahlung des dafür vereinbarten Werknutzungsentgelts. Aus der Übergabe der Reinzeichnungsdaten an den Kunden für dessen Archivierung, ist keine Übergabe eines darüber hinausreichenden Werknutzungsrechtes abzuleiten, auch wenn für die Speicherung der Daten ein Aufwandshonorar berechnet wurde. Comstratega ist berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden in eigenen Werbeaktionen zu erwähnen, in der Presse und im Internet zu veröffentlichen sowie einen Urhebervermerk am beauftragten Werbemittel direkt anzubringen.
III. Besondere Bestimmungen für Print-Produktionen
Falls der Kunde den Druck selbst übernimmt, siehe auch II.2., Absatz 6
III.1. Haftung für Druckfehler
Vor Produktionsbeginn werden dem Kunden Probeabzüge in Form eines Ansichts-PDFs via E-Mail übermittelt. Diese sind vom Kunden innerhalb einer mit Comstratega abgesprochenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren. Wird die Zeitvorgabe durch den Kunden überschritten, ohne dies vorher mit Comstratega schriftlich abgestimmt zu haben, haftet der Kunde für daraus entstehende Lieferverzögerungen. Vom Kunden genehmigte Probeabzüge gelten für Comstratega als fixe Freigabe zur Produktion. Geringfügige Farbabweichungen können aufgrund der verschiedenen Druckverfahren, insbesondere beim Digitaldruck, entstehen und sind vom Kunden zu akzeptieren. Farbechte Druckergebnisse können von Comstratega nur bei Offset-Druck gewährleistet werden und zwar nur dann, wenn der Kunde dafür ein farbverbindliches Proof, welches separat in Rechnung gestellt wird, ausdrücklich beauftragt und bezahlt hat. Comstratega haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Im Falle mündlicher Freigaben trägt der Kunde das Risiko eventueller Missverständnisse oder Übermittlungsfehler. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle damit verbundenen Spesen zu Lasten des Kunden.
Übernimmt Comstratega lediglich den Druck eines Werbemittels und stellt der Kunde selbst die Daten zur Verfügung, so ist Comstratega nicht dazu verpflichtet, diese Daten auf Richtigkeit zu überprüfen. Es sei denn, der Kunde beauftragt Comstratega dazu ausdrücklich und entgeltlich. Ein farbenrichtiges Druck-Ergebnis kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Kunde ein farbechtes Proof für den Andruck bereitstellt. Übergibt der Kunden selbst erstellte Daten zum Druck an Comstratega, so hat er dafür zu sorgen, dass diese Daten vollständig (insbesondere Schriften) und in der erforderlichen Qualität (insbesondere Auflösung von Logos und Bilder) bei Comstratega einlangen. Widrigenfalls muss der Kunde ein schlechteres Druckergebnis ohne Anspruch auf Gewährleistung und/oder Schadenersatzansprüche in Kauf nehmen oder er erteilt an Comstratega den Auftrag, die von ihm beigestellten Daten gegen Entgelt aufzubessern.
III.2. Lieferung von Druckwerken
Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Auflage anzuerkennen. Überlieferungen im vorgenannten Höchstmaß werden zum Auflagenpreis in Rechnung gestellt.
Weichen von Comstratega angebotene und vom Kunden bestellte Liefermenge von einander ab, so wird die tatsächlich gelieferte Menge zum jeweilig gültigen Mengen-Staffelpreis in Rechnung gestellt. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit von Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% (siehe AGB des grafischen Gewerbes).
Für die Verwahrung von beigestellten Daten, Entwürfen, Dias, Fotos und sonstigen Unterlagen haftet Comstratega lediglich für eigenes Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur für einen Zeitraum von 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages. Ebenso erfolgt die Lagerung fertiger Drucksorten nur nach gesonderter Vereinbarung und auf Gefahr des Bestellers.
IV. Besondere Bestimmungen für Versand-Service und Postfertigung
IV.1. Preise und Porto
Die Preise für Postfertigungsaufträge gelten nur für einwandfrei zu verarbeitendes Material. Sollten sich bei der Verarbeitung Schwierigkeiten ergeben, behält sich Comstratega sich die Berechnung entsprechender Erschwerniszuschläge vor.
Preisangaben zu Versandaufträgen verstehen sich immer ohne Porto. Das Porto wird grundsätzlich immer 1:1 laut Portobeleg an den Kunden weiterverrechnet. Das Porto für Postauslieferung muss spätestens zu dem in der Porto-Zahlungsanforderung genannten Termin mit der entsprechenden Zahlungswidmung auf dem Bankkonto von Comstratega eingegangen sein. Erfolgt die Postportovorlage verspätet, so ist Comstratega an vereinbarte Liefertermine nicht mehr gebunden und es kann von Comstratega ein neuer Aufgabetermin festgelegt werden.
Ab 1.1.2007 sind Retouren von unzustellbaren Werbemitteln kostenpflichtig. Wünscht der Kunde, dass unzustellbare Werbemittel nicht an seine Adresse zurückkommen, was mit Kosten seitens der Post verbunden ist, so muss der Kunde in diesem Falle Comstratega ausdrücklich anweisen, dass er von Rücksendungen Abstand nimmt. In diesem Falle bringt Comstratega den Vermerk "Retouren an Postfach 555, 1008 Wien" an und die Post vernichtet die Retouren kostenlos. Kann die Anbringung dieses Vermerks im Produktionsprozess nicht mitlaufen, so ist Comstratega berechtigt, ein Entgelt für die Anbringung dieses Vermerks in Rechnung zu stellen.
Das Comstratega zur Verarbeitung übersandte Material ist frei Haus anzuliefern. Die genannten Verarbeitungspreise enthalten nicht die Kosten für eine Prüfung der Stückzahl beim Eingang von Material oder Drucksachen, sodass Fehlmengen erst bei der Weiterverarbeitung entdeckt werden könnten. Die in den Lieferscheinen bei der Anlieferung benannten Stückzahlen sind für Comstratega nicht verbindlich, da eine Überprüfung bei der Anlieferung nur erfolgen kann, wenn der Kunde dafür die Kosten übernimmt. Verbindlich sind nur die Stückzahlen des Werbematerials, die sich bei der Verarbeitung ergeben. Bei Adressier- und Postabfertigungsaufträgen ist eine Mehrlieferung von bis zu 10% der Kuverts und Drucksorten erforderlich.
Ändert der Kunde den bei Auftragserteilung erwünschten Versandtermin und ergeben sich daraus Kosten für die Neuerstellung von mit Datum versehenen Bundzetteln, so trägt der Kunde die Kosten dafür.
Das Postfertigmachen von Werbesendungen erfolgt in der bei Comstratega üblichen Weise. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Comstratega von der Post gegebenen Auskünfte kann nicht übernommen werden. Abweichende Anweisungen des Kunden sind für Comstratega nur verbindlich, wenn diese von Comstratega schriftlich bestätigt wurden. Wenn nicht schriftlich bestätigt, ist Comstratega nicht verpflichtet, vor Weiterverarbeitung oder Postauslieferung die Einhaltung der Portogrenzen und Postbestimmungen zu überprüfen.
IV.2. Liefertermine
Bei verspätetem Eingang von durch den Kunden beigestelltem Material ist Comstratega nicht mehr an vereinbarte Liefertermine gebunden. Das gleiche gilt, wenn sich nach Anlieferung des Kundenmaterials Schwierigkeiten ergeben, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, oder wenn die Auftragsabwicklung aus Gründen unterbleibt, die Comstratega nicht zu vertreten hat. Liefertermine in Auftragsbestätigungen sind Abgangstermine ab Comstratega. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg ist Comstratega nicht haftbar.
IV.3. Haftung
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Sendung an die Post hat Comstratega die Leistung erfüllt und endet die Haftung von Comstratega.
Bei zu Comstratega angeliefertem Werbematerial übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass der Inhalt gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und hält Comstratega diesbezüglich gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
IV.4. Restmaterial
Restmaterial wird spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichtet, falls bei Auftragserteilung nicht eine andere schriftliche Regelung vereinbart wurde. Die Rücksendung von überzähligem Werbematerial erfolgt unfrei.
V. Besondere Bestimmungen für E-Mail Marketing
Mit der Beauftragung von E-Mail Marketing Projekten bestätigt der Kunde, von Comstratega umfassend über die einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes in der aktuell gültigen Version belehrt worden zu sein.
E-Mail Mailings (TKG § 107):
E-Mail Kampagnen (mehr als 50 Mails ODER zum Zwecke der Direktwerbung) dürfen nur an Empfänger gesandt werden,
- deren aktive vorherige Zustimmung (Opt-In) man hat
- oder ohne Zustimmung, wenn (Zitat TKG § 107 Abs. 3):
1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
3. der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat.
Telefonische Einholung von Zustimmungen (§ 107 Abs. 1):
Anrufe - einschließlich des Sendens von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig.
Übernimmt der Kunde selbst oder Comstratega – im Auftrag des Kunden – Anrufe zum Einholen einer Zustimmung für E-Mail Aussendungen, so erfolgen diese Anrufe immer im Namen, im Auftrag und auf Risiko des Kunden. Sollte sich daraus eine Abmahnung ergeben, dann übernimmt der Kunde dafür alle allfälligen Kosten.
Haftung
Comstratega wird bei der Gestaltung der Mailing-Aktionen die gesetzlichen Vorgaben betreffend Ablehnungsmöglichkeiten durch den Empfänger berücksichtigen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Unzulässigkeit der Zusendung einer elektronischen Post im Sinn der oben wiedergegebenen Bestimmungen als Verwaltungsübertretung geahndet werden und überdies Unterlassungsansprüche nach sich ziehen kann.
Der Kunde nimmt auch zur Kenntnis, dass Comstratega auf die Einordnung, ob ein potentieller Adressat als „Kunde“ des Auftraggebers laut TKG § 107, Abs. 3 zu qualifizieren ist oder dem Auftraggeber seine Zustimmung erteilt hat, keinen Einfluss hat. Comstratega ist viel mehr auf die vom Kunden getätigte, richtige rechtliche Einordnung des beigestellten Adressenmaterials angewiesen. Dabei ist weder eine Überprüfung dieser Einordnung als „Kunde“ noch eine Überprüfung der
Zustimmung zum Erhalt von E-Mail-Mailings der einzelnen Adressaten möglich. Eine solche Überprüfung ist auch nicht Auftragsgegenstand.
Dementsprechend wird jegliche Haftung von Comstratega für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Comstratega nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme Comstratega selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber Comstratega schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat Comstratega somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Comstratega aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
VI. Stundensätze per 2.1.2008
Beratungsleistung: 125.- pro Stunde exkl. USt.
Programmierleistung: 125.- pro Stunde exkl. USt.
Kreativleistung (Text, Grafik): 80.- pro Stunde exkl. USt.
Projektbegleitung: 80.- pro Stunde exkl. USt.
Datenbankarbeiten: 80.- pro Stunde exkl. USt.
AGB in der Fassung vom 2.1.2008
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- PDF AGB (pdf 311kb)

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